Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 192/22

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,-- Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6

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