Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 255/22

Tenor

Die Ziff. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 7. Februar 2022 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 16 K 5155/21 wird hinsichtlich der Nebenbestimmung Nr. 2 a) der Genehmigung vom 14. September 2021 angeordnet.

Im Übrigen werden der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt und die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- € festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

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