Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 247/22

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

2. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2022- 19 L 177/22 - ist hinsichtlich der Ablehnung des Antrags der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wirkungslos.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragstellerin.


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