Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 241/22.AK

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 D 53/22.AK gegen den Zurückstellungsbescheid des Antragsgegners vom 31.1.2022 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 63.150,- Euro festgesetzt.


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