Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 2434/21

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

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