Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 615/22

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.


Gründe: 

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