Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 292/20

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es noch Gegenstand des Berufungszulassungsverfahrens war.

Das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27.11.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist insoweit wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens sowie 4/5 der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens; die Beklagte trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu 1/5.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 19.950,00 Euro festgesetzt.


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