Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 1049/21

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.000 Euro festgesetzt.


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