Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 632/22

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird (teilweise) geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 1376/22 (VG Köln) wird insoweit angeordnet, als sie sich gegen Ziffer 6. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 25. Januar 2022 (für den Fall der Abschiebung erlassenes und auf sieben Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot) richtet.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen der Antragsteller zu 7/8 und die Antragsgegnerin zu 1/8.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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