Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 469/22

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000.- Euro festgesetzt.


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