Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 22 A 3300/21

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.000,-- Euro festgesetzt.


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