Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 185/22

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster über die Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz erster Instanz vom 18. Februar 2022 wird abgeändert.

Auf die Erinnerung der Klägerin vom 7. Februar 2022 wird der Kostenansatz in der Gerichtskostenrechnung vom 13. Januar 2022 zum Kassenzeichen X7005 … 3X abgeändert. Angesetzt werden 370,53 Euro.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

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