Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2689/20

Tenor

Soweit der Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt und ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. August 2020 wirkungslos.

Im Übrigen wird das Urteil geändert. Unter Zurückweisung seiner Berufung wird der Beklagte auf die Anschlussberufungen der Klägerinnen zu 2. und 3. verurteilt, der Klägerin zu 2. durch das Ratsmitglied H.        und der Klägerin zu 3. durch das Ratsmitglied T.       Einsicht in das an den Beklagten adressierte Schreiben des Beteiligungsmanagements der Stadt N.               vom 28. Mai 2018 zu TOP 5 der Aufsichtsratssitzung der NEW AG vom Juni 2018 zu gewähren, soweit nicht andere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Informationen über vertrauliche Berichte und Beratungen enthalten sind.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerinnen zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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