Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 331/22

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. April 2022 geändert.

Der Verwaltungsgerichtsweg wird für unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Köln verwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen