Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 267/22

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird teilweise geändert.

Der Klägerin wird für das Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T.        aus I.       bewilligt, soweit ihre Klage darauf zielt, ihr abweichend von der mit dem Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 16. Juli 2020 getroffenen Regelung (80,56 Euro) einen Nachlass in Höhe von insgesamt 422,14 Euro zu gewähren.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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