Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2411/20

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 29.7.2020 ist wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 60.000,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

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