GWB § 105 Konzessionen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(1) Konzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen

1.
mit der Erbringung von Bauleistungen betrauen (Baukonzessionen); dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung; oder
2.
mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betrauen, die nicht in der Erbringung von Bauleistungen nach Nummer 1 bestehen (Dienstleistungskonzessionen); dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Verwertung der Dienstleistungen oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung.

(2) In Abgrenzung zur Vergabe öffentlicher Aufträge geht bei der Vergabe einer Bau- oder Dienstleistungskonzession das Betriebsrisiko für die Nutzung des Bauwerks oder für die Verwertung der Dienstleistungen auf den Konzessionsnehmer über. Dies ist der Fall, wenn

1.
unter normalen Betriebsbedingungen nicht gewährleistet ist, dass die Investitionsaufwendungen oder die Kosten für den Betrieb des Bauwerks oder die Erbringung der Dienstleistungen wieder erwirtschaftet werden können, und
2.
der Konzessionsnehmer den Unwägbarkeiten des Marktes tatsächlich ausgesetzt ist, sodass potenzielle geschätzte Verluste des Konzessionsnehmers nicht vernachlässigbar sind.
Das Betriebsrisiko kann ein Nachfrage- oder Angebotsrisiko sein.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (Vergabesenat) - 13 Verg 9/21
9. November 2021
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1478/18
2. April 2020
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 659/18
16. August 2019
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Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 2 U 218/18
6. Juni 2019
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Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (Vergabesenat) - Verg 1/18
10. Juli 2018
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Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 Verg 2/17
1. November 2017
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Urteil vom Bundesgerichtshof (10. Zivilsenat) - X ZR 77/14
19. April 2016
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Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 201 Kart 1/11
20. April 2011
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Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 15 Verg 1/11
1. April 2011
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Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 5 S 1012/03
1. Oktober 2004
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