Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 1109/23

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.000 € festgesetzt.


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