Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 853/23

Tenor

Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird eingestellt, nachdem es durch die Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.

Nr. 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. Juli 2023 ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Antragsgegnerin zu einem Viertel, die Antragsteller tragen die übrigen Kosten jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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