Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2439/22

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 16.893,36 Euro festgesetzt.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

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