Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 E 738/23

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 23. Oktober 2023 wird aufgehoben.

Der Verwaltungsrechtsweg ist zulässig.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.


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