Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 376/24

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 17.1.2024 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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