Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 319/22

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf 8.134,08 Euro festgesetzt.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

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