Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 E 702/23

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird zugelassen.


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