Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 198/24

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Verfahren wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000 Euro und für den im Erörterungstermin vom 12. Dezember 2023 geschlossenen gerichtlichen Vergleich auf die Wertstufe von bis zu 16.000 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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