Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 891/24

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 5.000,00 Euro festgesetzt.


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