Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 2277/22

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 240.000 Euro festgesetzt.


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