Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 684/24

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen je zur Hälfte die Antragsteller zu 1. und zu 2. als Gesamtschuldner sowie die Antragsteller zu 3. und zu 4. als Gesamtschuldner, mit Ausnahme ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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