Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1172/24

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.12.2024 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen