Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 79/25

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird unter Änderung des erstinstanzlichen Beschlusses für beide Instanzen jeweils auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die schriftlichen Gründe des Beschlusses werden den Beteiligten nachträglich bekanntgegeben. Der Tenor soll den Beteiligten zusätzlich telefonisch bekannt gegeben werden.


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