Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 104/25

Tenor

Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2025 - 19 L 2030/24 - ist wirkungslos.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen für die erste Instanz der Antragsteller zu 30% und die Antragsgegnerin zu 70%, für die zweite Instanz der Antragsteller allein.


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