Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 847/23

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 31.7.2023 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 1710/23 (VG Minden) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 26.6.2023 wird hinsichtlich der darin erteilten Auflage wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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