Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

ProstSchG § 25 Auswahl der im Betrieb tätigen Personen; Beschäftigungsverbote

Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

(1) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes darf eine Person nicht als Prostituierte oder Prostituierten in seinem Prostitutionsgewerbe tätig werden lassen, wenn für ihn erkennbar ist, dass

1.
diese Person unter 18 Jahre alt ist,
2.
diese Person unter 21 Jahre alt ist und durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht wird oder werden soll,
3.
diese Person von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution veranlasst wird oder werden soll oder diese Person von Dritten ausgebeutet wird oder werden soll oder
4.
diese Person nicht über eine gültige Anmelde- oder Aliasbescheinigung verfügt.

(2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes darf für Aufgaben der Stellvertretung, der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung nur Personen einsetzen, die über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Personen nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Betreiber des Prostitutionsgewerbes stehen.

(3) Dem Betreiber eines Prostitutionsgewerbes kann von der zuständigen Behörde die Beschäftigung einer Person oder deren Tätigkeit in seinem Prostitutionsgewerbe untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. § 15 Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 512/24
7. Mai 2025
4 B 512/24 7. Mai 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Berlin (4. Kammer) - 4 L 919/24
21. März 2025
4 L 919/24 21. März 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 847/23
20. März 2025
4 B 847/23 20. März 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 559/23
14. März 2025
4 B 559/23 14. März 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 8968/23
27. September 2024
3 K 8968/23 27. September 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Gießen (8. Kammer) - 8 L 1798/24.GI
23. Juli 2024
8 L 1798/24.GI 23. Juli 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 L 271/24
3. Juni 2024
9 L 271/24 3. Juni 2024
Beschluss vom Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 Bs 117/23
4. Januar 2024
4 Bs 117/23 4. Januar 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Ansbach - AN 4 S 23.2243
6. Dezember 2023
AN 4 S 23.2243 6. Dezember 2023
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 846/23
16. Oktober 2023
4 B 846/23 16. Oktober 2023