Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1281/24.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt O., G., wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.


Gründe:

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