Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 512/24

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 3.6.2024 geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 844/24 (VG Münster) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 28.3.2024 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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