Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1225/24

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 17. Dezember 2024 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,- € festgesetzt.


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