Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 E 423/25

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die erstinstanzliche Festsetzung des Streitwerts wird von Amts wegen geändert. Der Streitwert wird auf 26.266,85 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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