Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 1191/24

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500 € festgesetzt.


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