Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 161/25

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und der Beigeladenen zu 2., die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 130.000,00 Euro festgesetzt.


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