Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1101/25

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerde­verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.750,00 Euro festgesetzt.


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