Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2039/25

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 18.6.2025 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah­rens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfah­ren auf 15.030,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

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