Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1122/25

Tenor

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 25.9.2025 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 5 K 2075/25 gegen die Ordnungsverfügung vom 26.5.2025 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 22.250,00 Euro festgesetzt.


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