Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 23 A 846/25.A

Tenor

Das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt, soweit es die Klägerin zu 2. betrifft.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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