Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2166/23

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkir­chen vom 10.11.2023 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah­rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah­ren auf 4.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen