Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2176/23

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Beru­fung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 10.11.2023 ergangene Urteil des Verwaltungsge­richts Gelsenkir­chen wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah­rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah­ren auf 4.000,00 Euro festgesetzt.


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