Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1262/25

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ver­sagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Be­schluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30.10.2025 wird zu­rückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerde­verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 12.500,00 Euro festgesetzt.


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