Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 153/26.NE und 4 B 1472/25.NE

Tenor

Der Abänderungsantrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Abänderungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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