Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2063/22

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6. September 2020 ist wirkungslos.

Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt die Klägerin.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.


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