Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 180/26

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde­verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

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