Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 1105/24

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger im Zulassungsverfahren jeweils zur Hälfte. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten im Zulassungsverfahren tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah­ren auf 10.000 € festgesetzt.


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